Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der bestbion dx GmbH

  1. Allgemeines

Den Leistungen der bestbion dx GmbH liegen ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden mit Annahme des Auftrages durch die bestbion dx GmbH Vertragsinhalt. Entgegenstehende oder von unseren Geschäfts-bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden von der bestbion dx GmbH nicht anerkannt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der bestbion dx GmbH vor. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.

  1. Verwendungszweck

Die bestbion dx GmbH ist ein Vertriebsunternehmen, das qualitativ hochwertige und innovative Produkte internationaler Hersteller vertreibt. Unsere Produkte dienen ausschließlich analytischen Zwecken (In-Vitro-Diagnostika). Soweit die Produkte für die klinische Routine-Diagnostik bestimmt sind, sind diese CE-zertifiziert.

  1. Bestellung

Alle Angebote sind freibleibend. Bestellungen und Vereinbarungen, auch mündliche und fernmündliche, sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir diese schriftlich bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen.

  1. Preise

(1) Alle Preise sind Nettopreise in EUR zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für die Berechnung sind unsere am Tage der Lieferung gültigen Nettopreise maßgebend.
(2) Soweit nicht anders angegeben, hält sich die bestbion dx GmbH an die in jeweiligen Angeboten enthaltenen Preise 3 Monate ab deren Datum gebunden. Der Preis versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Sonderpreise sind auf der Basis der vorliegenden Preisliste kalkuliert. Bei Preiserhöhungen erhöht sich der vereinbarte Sonderpreis.
(3) Zugehörigkeit und Austritt aus einem Verbund müssen unverzüglich angezeigt werden. Rabatte werden nur ab der Meldung der Zugehörigkeit und bis zum Austritt aus dem Verbund gewährt. Die bestbion dx GmbH behält sich vor, zu Unrecht gewährte Rabatte nachzufordern.

  1. Lieferbedingungen

(1) Lieferungen innerhalb Deutschlands von Bestellungen mit einem Nettoauftragswert ab 250,00 EUR erfolgen frei Haus. Bei einem Nettoauftragswert unter 250,00 EUR wird eine Servicepauschale in Höhe von 17,50 EUR berechnet.
(2) Lieferungen nach Österreich von Bestellungen mit einem Nettoauftragswert ab 650,00 EUR erfolgen frei Haus. Bei einem Nettoauftragswert unter 650,00 EUR wird eine Servicepauschale in Höhe von 19,75 EUR berechnet.
(3) Für Lieferungen in die Schweiz wird, unabhängig vom Nettoauftragswert, eine Servicepauschale in Höhe von 48,50 EUR berechnet.
(4) Expresslieferungen innerhalb Deutschlands werden mit 15,00 EUR, Wochenendlieferungen innerhalb Deutschlands mit 45,00 EUR beaufschlagt. Sonstige Sonderzustellformen werden dem Kunden gemäß den Tarifen des jeweiligen Versenders in Rechnung gestellt.
(5) Wochenendlieferungen außerhalb Deutschlands werden mit 72,50 EUR beaufschlagt. Sonstige Sonderzustellformen werden dem Kunden gemäß den Tarifen des jeweiligen Versenders in Rechnung gestellt.
(6) Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands oder Österreichs sowie innerhalb Deutschlands an Groß- und Zwischenhändler, werden die jeweiligen Transportkosten in Rechnung gestellt.
(7) Bei Lieferungen, die Trockeneis erfordern, werden pauschal 20,00 EUR pro Lieferung in Rechnung gestellt. Diese Pauschale entfällt ab einem Nettoauftragswert in Höhe von 1.000,00 EUR.
(8) Bei Streckenaufträgen, die zusätzlich im Lager der bestbion dx GmbH lagernde Artikel enthalten, wird bei einem Nettoauftragswert von unter 1000,00 EUR für diese Artikel, eine Servicepauschale in Höhe von 17,50 EUR berechnet.
(9) Die bestbion dx GmbH behält sich Teillieferungen vor, falls mit dem Kunden nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde.
(10) Soweit keine anderweitige Vereinbarung mit dem Käufer besteht, wird die Art der Verpackung und des Versandes (Post, Bahn, Luftfracht usw.) von der bestbion dx GmbH bestimmt.
(11) Bestellungen von Lagerware werden schnellstmöglich, in der Regel innerhalb eines Werktages, ausgeführt. Ereignisse, wie höhere Gewalt, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstige Betriebsstörungen, auch soweit diese bei Vorlieferanten eintreten, durch welche die prompte Lieferung unmöglich gemacht wird, berechtigen uns, die Lieferung in einer angemessenen Zeitspanne nach Auftragserteilung nachzuholen oder die Lieferung ganz zu unterlassen, ohne dass dem Käufer ein Ersatzanspruch zusteht. Ein Schadensersatzanspruch gegen uns besteht in diesem Fall nicht.
(12) Die Produkte sind unmittelbar nach Empfang geeignet zu lagern, insbesondere, wenn es sich um Kühl- oder Tiefkühlware handelt. Unmittelbar nach Erhalt der Ware ist der Empfänger verpflichtet, die Lieferung auf Vollständigkeit und sichtbare Beschädigungen zu überprüfen und ggf. die bestbion dx GmbH unverzüglich über die Nicht-Vollständigkeit bzw. sichtbare Beschädigungen zu informieren.
(13) Bei Sendungen, die während des Transportes beschädigt wurden, ist die Beschädigung vor der Annahme durch den Transporteur bescheinigen zu lassen. Die Art und das Ausmaß der Beschädigung sind unverzüglich an uns zu melden.

  1. Gefahrenübergang

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

  1. Geräte- und Analyzergeschäfte

Für alle Geräte- und Analyzerverkäufe gelten die folgenden Regeln, es sei denn, es existiert eine gesonderte Vereinbarung („Gerätekaufvertrag“).

(1) Übergabe und Zahlungsbedingungen: bestbion dx übergibt das Gerät in betriebsfähigem Zustand an den Käufer. Der Käufer wird nach Abnahme und Einweisung die einwandfreie Funktion und die Einweisung in die sachgerechte Handhabung des Systems separat durch Unterschrift auf einem Einweisungsformular bestätigen. bestbion dx übergibt dem Käufer alle Unterlagen, die zum vertragsmäßigen Gebrauch des jeweiligen Gerätes erforderlich sind.  Urhebervermerke, Seriennummern oder sonstige Identifikationsmerkmale dürfen unter keinen Umständen entfernt werden. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten entsprechend wie in diese AGB von bestbion dx aufgeführt.

(2) Pflichten des Käufers: Der Käufer darf das Gerät nur für den hierfür vorgesehenen Gebrauch verwenden. Der Käufer verpflichtet sich, das Gerät so einzusetzen, dass von ihm keine Gefahren ausgehen. Weiterhin verpflichtet er sich, alle ihn betreffenden rechtlichen oder sonstigen Vorschriften z.B. Unfallverhütungsvorschriften, einzuhalten. Mit der Übergabe übernimmt der Käufer bezüglich des Gerätes eventuell bestehende Verkehrssicherungspflichten von bestbion. Der Käufer stellt bestbion von Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

(3) Besondere Vereinbarungen: Eine etwaige Einbindung des Gerätes in die Infrastruktur des Käufers obliegt dem Käufer. Reagenzien und weiteres Zubehör für das Gerät sind gesondert vom Kunden zu bestellen und werden entsprechend der jeweils zu den vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt.

(4) Gewährleistung, Haftung und Garantie: Gewährleistungs- und Haftungsansprüche werden gemäß der AGB von bestbion dx gewährt. Ausgeschlossen von der Gewährleistungsregelung sind dabei ein gebrauchsbedingter Verschleiß des Gerätes, Mängel, die dem Käufer bereits beim Kauf bekannt waren, sowie Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung des Kunden entstanden sind. Rückgabe und Stornierung des Gerätes sind in der AGB geregelt. bestbion dx räumt dem Kunden eine Garantie von einem Jahr ab Gerätekauf ein. Die Garantiezeit beginnt in diesem Fall ab Kaufdatum.

  1. Zahlungsbedingungen

(1) Sofern nicht anders vereinbart sind unsere Rechnungen zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb 30 Tagen ohne Abzug. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem das Geld auf unserem Konto eingeht. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(2) Lieferungen außerhalb Deutschlands sowie innerhalb Deutschlands an Groß- und Zwischenhändler erfolgen ausschließlich gegen Vorkasse. Die bestbion dx GmbH behält sich außerdem generell vor, Lieferungen im Einzelfall nur gegen Vorkasse zu auszuliefern.
(3) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist tritt Verzug ein, und es werden Zinsen in Höhe von 8% zzgl. Mahngebühr fällig. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt uns zur Änderung der Liefervereinbarungen bzw. zur Einstellung der Lieferungen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns die Möglichkeit vor, die Rechnungen und die entstandenen Kosten auf gesetzlichem Wege auszugleichen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

  1. Rückgabe oder Stornierung von Ware

(1) Die Rücknahme von bestellter und gemäß dem Auftrag durch den Kunden gelieferter Ware ist nicht möglich.
(2) Eine Stornierung von Aufträgen ist nur möglich, solange die Ware noch nicht dem Versand übergeben wurde.
(3) Eine Stornierung von Aufträgen mit Produkten, die nicht zum Standardlieferprogramm gehören oder die Standardlagermengen überschreiten, ist generell ausgeschlossen.

  1. Gewährleistung und Haftung

(1) Etwaige Mängel in der Beschaffenheit oder Menge der Ware sind uns unverzüglich nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach der Entdeckung zu melden. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten geltend zu machen. Für den Fall einer berechtigten Beanstandung erfolgt eine kostenfreie Ersatzlieferung. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.
(2) Das beanstandete Produkt ist unter geeigneten Bedingungen aufzubewahren und an die bestbion dx GmbH zurückzuschicken, damit in Kooperation mit dem Hersteller die Ursache der Beanstandung geklärt werden kann.
(3) Die Gewährleistungspflicht endet bei Reagenzien mit dem Verfallsdatum. Für Geräte, einschließlich von Vorführgeräten, verfallen die Gewährleistungsansprüche binnen 6 Monaten. Maßgeblich ist hierbei das Rechnungsdatum.
(4) Jeder weitere Gewährungsanspruch ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(5) Werden Geräte kostenlos überlassen, so hat der Empfänger diese gegen Diebstahl und Beschädigung zu versichern.

  1. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag bleibt die Ware das Eigentum der bestbion dx GmbH. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

  1. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Köln. Für das gesamte Rechtsverhältnis zwischen der bestbion dx GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen hiervon unberührt.

 

Stand: April 2022