Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der bestbion dx Diagnostische Produkte und Beratung GmbH

1. Allgemeines

Den Leistungen der bestbion dx Diagnostische Produkte und Beratung GmbH (im weiteren Verlauf bestbion dx GmbH genannt) liegen ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie werden mit Annahme des Auftrages durch die bestbion dx GmbH Vertragsinhalt. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der bestbion dx GmbH nicht anerkannt, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der bestbion dx GmbH vor. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht widersprechen.

2. Verwendungszweck

Die bestbion dx GmbH ist ein Vertriebsunternehmen, das qualitativ hochwertige und innovative Produkte internationaler Hersteller vertreibt. Die Produkte dienen ausschließlich analytischen Zwecken (In-Vitro-Diagnostika). Soweit die Produkte für die klinische Routine-Diagnostik bestimmt sind, sind diese CE-zertifiziert.

3. Bestellung

Alle Angebote sind freibleibend. Bestellungen und Vereinbarungen, auch mündliche und fernmündliche, sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir diese schriftlich bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen.

4. Preise

(1)   Alle Preise sind Nettopreise in EUR zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Für die Berechnung sind unsere auf der Auftragsbestätigung angegebenen Preise maßgebend.

(2)   Zugehörigkeit und Austritt aus einem Verbund müssen unverzüglich angezeigt werden. Rabatte werden nur ab der Meldung der Zugehörigkeit und bis zum Austritt aus dem Verbund gewährt. Die bestbion dx GmbH behält sich vor, zu Unrecht gewährte Rabatte nachzufordern.

5. Versand und Lieferbedingungen

Lieferbedingungen sowie die Preise für den Versand sind in der jeweils gültigen Versandpreisliste und Lieferbedingungen geregelt.

6. Gefahrenübergang

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

7. Geräte- und Analyzergeschäfte

Für alle Geräte- und Analyzergeschäfte gelten die folgenden Regeln, es sei denn, es existiert eine gesonderte Vereinbarung.

(1)    Übergabe und Zahlungsbedingungen: bestbion dx GmbH übergibt das Gerät in betriebsfähigem Zustand an den Kunde. Der Kunde wird nach Abnahme und Einweisung die einwandfreie Funktion und die Einweisung in die sachgerechte Handhabung des Systems separat durch Unterschrift auf einem Einweisungsformular bestätigen. bestbion dx GmbH übergibt dem Kunde alle Unterlagen, die zum vertragsmäßigen Gebrauch des jeweiligen Gerätes erforderlich sind.  Urhebervermerke, Seriennummern oder sonstige Identifikationsmerkmale dürfen unter keinen Umständen entfernt werden.

(2)    Pflichten des Kunden: Der Kunde darf das Gerät nur für den hierfür vorgesehenen Gebrauch verwenden. Der Kunde verpflichtet sich, das Gerät so einzusetzen, dass von ihm keine Gefahren ausgehen. Weiterhin verpflichtet er sich, alle ihn betreffenden rechtlichen oder sonstigen Vorschriften z.B. Unfallverhütungsvorschriften, einzuhalten. Mit der Übergabe übernimmt der Kunde bezüglich des Gerätes eventuell bestehende Verkehrssicherungspflichten von bestbion dx GmbH. Der Kunde stellt bestbion dx GmbH von Schadensersatzansprüchen Dritter frei.

(3)    Besondere Vereinbarungen: Eine etwaige Einbindung des Gerätes in die Infrastruktur des Kunden obliegt dem Kunden. Reagenzien und weiteres Zubehör für das Gerät sind gesondert vom Kunden zu bestellen und werden entsprechend der jeweils zu den vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt.

(4)    Gewährleistung, Haftung und Garantie: Gewährleistungs- und Haftungsansprüche werden gemäß den gesetzlichen Regelungen gewährt. Ausgeschlossen von der Gewährleistungsregelung sind dabei ein gebrauchsbedingter Verschleiß des Gerätes, Mängel, die dem Kunde bereits beim Kauf bekannt waren, sowie Mängel, die durch unsachgemäße Bedienung des Kunden entstanden sind.

8. Zahlungsbedingungen

(1)   Sofern nicht anders vereinbart sind unsere Rechnungen zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem das Geld auf unserem Konto eingeht.

(2)   Lieferungen außerhalb Deutschlands sowie innerhalb Deutschlands an Groß- und Zwischenhändler erfolgen ausschließlich gegen Vorkasse. Die bestbion dx GmbH behält sich außerdem generell vor, Lieferungen im Einzelfall nur gegen Vorkasse zu auszuliefern.

(3) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist tritt Verzug ein, und es werden Zinsen in Höhe von 8% zzgl. Mahngebühr fällig. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt uns zur Änderung der Liefervereinbarungen bzw. zur Einstellung der Lieferungen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns die Möglichkeit vor, die Rechnungen und die entstandenen Kosten auf gesetzlichem Wege auszugleichen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

9. Rückgabe oder Stornierung von Ware

Die Rücknahme von bestellter und entsprechend Auftragsbestätigung gelieferter Ware ist nicht möglich.

10. Gewährleistung und Haftung

(1)    Etwaige Mängel in der Beschaffenheit oder Menge der Ware sind uns unverzüglich nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach der Entdeckung zu melden. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten geltend zu machen. Für den Fall einer berechtigten Beanstandung erfolgt eine kostenfreie Ersatzlieferung. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.

(2)    Das beanstandete Produkt ist unter geeigneten Bedingungen aufzubewahren und an die bestbion dx GmbH zurückzuschicken, damit in Kooperation mit dem Hersteller die Ursache der Beanstandung geklärt werden kann.

(3)    Die Gewährleistungspflicht endet bei Reagenzien mit dem Verfallsdatum. Maßgeblich ist hierbei das Rechnungsdatum.

(4)    Jeder weitere Gewährungsanspruch ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(5)    Werden Geräte reagenzienfinanziert überlassen oder gemietet, haftet der Kunde bei Rückgabe für den einwandfreien Zustand der Geräte. Sollten Geräte beschädigt zurückgegeben werden, haftet der Kunde in Höhe der Kosten der Reparatur. Sollten Geräte verloren gehen, haftet der Kunde für den Wiederbeschaffungswert des Geräts.

11. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag bleibt die Ware das Eigentum der bestbion dx GmbH. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Köln. Für das gesamte Rechtsverhältnis zwischen der bestbion dx GmbH und dem Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, tritt an die Stelle der Bestimmungen eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen möglichst nahekommt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

 

Stand: Juni 2026